Die Umrüstung auf Autogas

InjektordüsenAnsaugkrümmerDer Trend zu einer Verteuerung der Kraftstoffkosten setzt sich fort und es ist blauäugig zu erwarten, dass die Preise für Kraftstoffe wieder fallen werden. Die Gaspreise sind zwar in gewisser Weise daran gekoppelt, in der Regel jedoch um etwa die Hälfte günstiger als Benzin. Es lohnt sich also durchaus jetzt auf Autogas umzusteigen und dessen Vorteile zu nutzen.

Nach dem Energiesteuergesetz wird Autogas, auch LPG (Liquefied Petroleum Gas) als Kraftstoff noch bis Ende 2018 geringer als Benzin bzw. Diesel besteuert. Mit Autogas fahren Sie demzufolge nicht nur wirtschaftlich günstiger, Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Bei einem Umbau, einer Umrüstung auf Autogas, LPG sind prinzipiell keine mechanischen Veränderungen am Motor nötig. Die Autogas Anlage wird jeweils nur ergänzend zum herkömmlichen Benzin Antrieb installiert. Die Grundausstattung des Fahrzeugs bleibt dabei generell erhalten.

Füllstandsanzeige Motorraum

Das Fahrzeug startet kalt mit Benzin und schaltet, nach einer kurzen Warmlaufphase automatisch auf Autogas um. Sie können aber auch während der Fahrt jederzeit durch einen Schalter am Armaturenbrett von Gas auf Benzin umstellen und umgekehrt. Die Tanks für das Autogas, LPG können dabei als Reserveradtanks oder Zylindertanks im Kofferraum untergebracht werden, mit Größen von 35 Liter bis 77 Liter. Es sind auch Sondergrößen von 107 Liter möglich.

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Die Vorteile von Autogas sprechen für sich

  • Halbe Kraftstoffkosten pro Kilometer.
  • Einfache Unterbringung der Gastanks als Reserveradtanks oder Zylindertanks.
  • Nach ca. 1½ Jahren haben sich die Umbaukosten auf Autogas amortisiert.
  • Die Europäische Abgasnorm EURO 4 wird ebenso erfüllt wie der Europäische Sicherheitsstandard E67 R01.
  • Ob Smogalarm oder Umweltplakette, Sie sind im grünen Bereich und dürfen weiterfahren.
  • Ein ruhiger Motorlauf, höhere Leistung und weniger Ölwechsel sind nötig.

Bei jeder Flüssiggas Anlage wird nach dem Einbau vom TÜV eine Abnahme vorgenommen und muss im Kfz-Brief und Fahrzeugschein eingetragen werden.

 

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